Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.06.2024
Die Ampel-Fraktionen aus SPD, Grünen und FDP setzen sich für eine steuerliche Entlastung der Land- und Forstwirtschaft ein. Hierzu haben sie einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (20/11947), der eine befristete Tarifermäßigung bis zum Jahr 2028 vorsieht. Diese Maßnahme reaktiviert eine Regelung, die bereits bis zum Veranlagungszeitraum 2022 galt.
Ziel der Maßnahme
Mit der geplanten Steuererleichterung soll die steuerliche Progressionswirkung für Landwirte gemildert werden. Konkret wird die Steuer auf einen Betrag gesenkt, der sich ergäbe, wenn die Einkünfte gleichmäßig über drei Jahre verteilt erwirtschaftet worden wären. Dies soll die Schwankungen in den Einkünften ausgleichen und eine stabilere finanzielle Planung ermöglichen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Steuermindereinnahmen werden für den Dreijahreszeitraum auf etwa 150 Millionen Euro geschätzt. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, bevor es in Kraft treten kann.
Quelle
Deutscher Bundestag, hib-Nr. 460/2024