Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung für kleine und mittelständische Unternehmen

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Entwurf für eine Änderung des Handelsgesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch veröffentlicht. Die Änderungen dienen der Anhebung der monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht. Diese werden jeweils um rund 25 % angehoben.

Die Anhebung der Schwellenwerte ist ein zentraler Baustein des Meseberger Entbürokratisierungspakets. Sie dient der Entlastung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Die Anhebung führt dazu, dass sehr viele Unternehmen in eine niedrigere Größenklasse rutschen. Dies ist mit einer deutlichen Reduzierung des bürokratischen Aufwands und erheblichen Kostensenkungen verbunden.

Das jährliche Entlastungspotential für die Wirtschaft wird auf rund 650 Millionen Euro geschätzt. Dies entspricht einer jährlichen Reduktion der insgesamt durch Offenlegungspflichten für publizitätspflichtige Unternehmen verursachten Bürokratiekosten um rund 16 %. Von der Anhebung der Schwellenwerte werden etwa 52.000 Unternehmen (Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften) profitieren.

Die Schwellenwertanhebung dient auch der Umsetzung der Delegierten Richtlinie 2023/2775 der Kommission. Die europäischen Regelungen ermöglichen es, die Schwellenwerteanhebung auch rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 geltend zu machen.

Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf der Homepage des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 5. Januar 2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht werden.

Auswirkungen für die Praxis

Die Anhebung der Schwellenwerte hat folgende Auswirkungen für die Praxis:

  • KMU müssen weniger strenge Bilanzierungs- und Berichtspflichten erfüllen.
  • Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung des bürokratischen Aufwands und erheblichen Kostensenkungen.
  • Die Anhebung ist rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 anzuwenden.

Unternehmen sollten sich über die Auswirkungen der Anhebung der Schwellenwerte auf ihre Situation informieren.