Anhörung zur Biersteuer und zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie beschlossen

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu verschiedenen Aspekten der Besteuerung von Bier und zu Steuern in der Gastronomie beschlossen. Die Anhörung wird am Montag, dem 4. Juli 2022, stattfinden. Grundlage der Anhörung sind der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (20/2247), mit dem u. a. Bierwürze von der Biersteuer befreit werden soll.

Außerdem geht es um einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/1727), die verlangt, den seit dem 1. Juli 2020 auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken noch bis zum Ende des Jahres 2022 geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Höhe von sieben Prozent unbefristet weiterzuführen. Darüber hinaus fordert die CDU/CSU-Fraktion die Fortführung der reduzierten Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien. Diese Steuersenkung sei bis Ende 2022 befristet und müsse ebenfalls unbefristet weitergeführt werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.06.2022/2022