Anlage EÜR 2025: Neue Vordrucke für die Einnahmenüberschussrechnung veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29. August 2025 die neuen Vordrucke für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 2025 bekanntgegeben. Grundlage ist ein koordinierter Ländererlass (Az. IV C 6 – S 2142/00023/010/001).

Damit liegt nun die amtlich vorgeschriebene Version der Anlage EÜR sowie der Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften vor.


Elektronische Übermittlung Pflicht

Die EÜR ist nach § 60 Abs. 4 EStDV in Verbindung mit § 87a Abs. 6 AO elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

  • Der amtlich vorgeschriebene Datensatz wird über www.elster.de bereitgestellt.
  • Für die Übermittlung ist eine Authentifizierung mit Zertifikat notwendig, die ebenfalls über ELSTER beantragt wird (Bearbeitungszeit: bis zu zwei Wochen).

Wichtige Anlagen

  • Anlage AVEÜR: verpflichtender Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung
  • Anlage SZ: muss bei Schuldzinsen über 2.050 € eingereicht werden (sofern die Zinsen nicht auf Investitionen ins Anlagevermögen entfallen)
  • Anlage LuF: für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, inkl. pauschaler Betriebsausgaben nach § 51 EStDV und Richtbeträgen im Weinbau
  • Mitunternehmerschaften: müssen Sonder- und Ergänzungsrechnungen zusätzlich übermitteln

Für Körperschaften gilt: Einnahmen und Ausgaben werden bis Zeile 75 auf der Anlage EÜR erfasst; die Gewinnermittlung erfolgt weiter in der Anlage GK zur Körperschaftsteuererklärung.


Härtefallregelung

Auf Antrag kann das Finanzamt in unbilligen Härtefällen auf die elektronische Übermittlung verzichten (§ 150 Abs. 8 AO). In diesem Fall sind die Papier-Vordrucke der Anlage EÜR zu verwenden.


Fazit für Unternehmer und Selbstständige

  • Ab 2025 sind die neuen Vordrucke der Anlage EÜR verbindlich.
  • Die elektronische Abgabe über ELSTER ist Standard – eine frühzeitige Registrierung spart Zeit und Nerven.
  • Prüfen Sie rechtzeitig, ob zusätzliche Anlagen (AVEÜR, SZ, LuF) notwendig sind.

💡 Tipp: Wer Schuldzinsen oberhalb der 2.050-€-Grenze hat oder in einer Mitunternehmerschaft tätig ist, sollte die zusätzlichen Pflichten genau im Blick behalten.

Das vollständige BMF-Schreiben sowie die neuen Vordrucke finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Checkliste: Welche Anlagen brauche ich in der EÜR 2025?

Damit Sie bei der Abgabe der Einnahmenüberschussrechnung nichts vergessen, finden Sie hier eine Übersicht der wichtigsten Anlagen:

Anlage EÜR – immer erforderlich (Grundvordruck für alle Einnahmen und Ausgaben)

Anlage AVEÜR – immer erforderlich (zusätzliche Angaben, z. B. zu Abschreibungen und privaten Nutzungsanteilen)

Anlage SZ – erforderlich, wenn Schuldzinsen über 2.050 € im Wirtschaftsjahr anfallen (Ausnahme: Schuldzinsen für Investitionen in Anlagevermögen)

Anlage LuF – für Land- und Forstwirtschaft, z. B. Weinbaubetriebe oder bei pauschalen Holznutzungen nach § 51 EStDV

Sonder- und Ergänzungsrechnungen – bei Mitunternehmerschaften (z. B. GbR, OHG, KG) verpflichtend

Körperschaften – geben die EÜR bis Zeile 75 ab, danach erfolgt die Gewinnermittlung in der Anlage GK zur Körperschaftsteuererklärung


💡 Tipp: Wer unsicher ist, welche Anlagen im Einzelfall notwendig sind, sollte frühzeitig Rücksprache mit dem Steuerberater halten. So lassen sich Nachforderungen oder Verzögerungen beim Finanzamt vermeiden.