Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29. August 2025 die neuen Vordrucke für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 2025 bekanntgegeben. Grundlage ist ein koordinierter Ländererlass (Az. IV C 6 – S 2142/00023/010/001).
Damit liegt nun die amtlich vorgeschriebene Version der Anlage EÜR sowie der Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften vor.
Elektronische Übermittlung Pflicht
Die EÜR ist nach § 60 Abs. 4 EStDV in Verbindung mit § 87a Abs. 6 AO elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
- Der amtlich vorgeschriebene Datensatz wird über www.elster.de bereitgestellt.
- Für die Übermittlung ist eine Authentifizierung mit Zertifikat notwendig, die ebenfalls über ELSTER beantragt wird (Bearbeitungszeit: bis zu zwei Wochen).
Wichtige Anlagen
- Anlage AVEÜR: verpflichtender Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung
- Anlage SZ: muss bei Schuldzinsen über 2.050 € eingereicht werden (sofern die Zinsen nicht auf Investitionen ins Anlagevermögen entfallen)
- Anlage LuF: für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, inkl. pauschaler Betriebsausgaben nach § 51 EStDV und Richtbeträgen im Weinbau
- Mitunternehmerschaften: müssen Sonder- und Ergänzungsrechnungen zusätzlich übermitteln
Für Körperschaften gilt: Einnahmen und Ausgaben werden bis Zeile 75 auf der Anlage EÜR erfasst; die Gewinnermittlung erfolgt weiter in der Anlage GK zur Körperschaftsteuererklärung.
Härtefallregelung
Auf Antrag kann das Finanzamt in unbilligen Härtefällen auf die elektronische Übermittlung verzichten (§ 150 Abs. 8 AO). In diesem Fall sind die Papier-Vordrucke der Anlage EÜR zu verwenden.
Fazit für Unternehmer und Selbstständige
- Ab 2025 sind die neuen Vordrucke der Anlage EÜR verbindlich.
- Die elektronische Abgabe über ELSTER ist Standard – eine frühzeitige Registrierung spart Zeit und Nerven.
- Prüfen Sie rechtzeitig, ob zusätzliche Anlagen (AVEÜR, SZ, LuF) notwendig sind.
💡 Tipp: Wer Schuldzinsen oberhalb der 2.050-€-Grenze hat oder in einer Mitunternehmerschaft tätig ist, sollte die zusätzlichen Pflichten genau im Blick behalten.
Das vollständige BMF-Schreiben sowie die neuen Vordrucke finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Checkliste: Welche Anlagen brauche ich in der EÜR 2025?
Damit Sie bei der Abgabe der Einnahmenüberschussrechnung nichts vergessen, finden Sie hier eine Übersicht der wichtigsten Anlagen:
✅ Anlage EÜR – immer erforderlich (Grundvordruck für alle Einnahmen und Ausgaben)
✅ Anlage AVEÜR – immer erforderlich (zusätzliche Angaben, z. B. zu Abschreibungen und privaten Nutzungsanteilen)
✅ Anlage SZ – erforderlich, wenn Schuldzinsen über 2.050 € im Wirtschaftsjahr anfallen (Ausnahme: Schuldzinsen für Investitionen in Anlagevermögen)
✅ Anlage LuF – für Land- und Forstwirtschaft, z. B. Weinbaubetriebe oder bei pauschalen Holznutzungen nach § 51 EStDV
✅ Sonder- und Ergänzungsrechnungen – bei Mitunternehmerschaften (z. B. GbR, OHG, KG) verpflichtend
✅ Körperschaften – geben die EÜR bis Zeile 75 ab, danach erfolgt die Gewinnermittlung in der Anlage GK zur Körperschaftsteuererklärung
💡 Tipp: Wer unsicher ist, welche Anlagen im Einzelfall notwendig sind, sollte frühzeitig Rücksprache mit dem Steuerberater halten. So lassen sich Nachforderungen oder Verzögerungen beim Finanzamt vermeiden.