Anspruch auf bestimmten Inhalt einer verbindlichen Auskunft?

Anspruch auf bestimmten Inhalt einer verbindlichen Auskunft?

Kernaussage

In der Praxis besteht oftmals ein erhebliches Interesse, vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft über die steuerliche Behandlung bestimmter geplanter Sachverhalte zu erhalten. Wird sodann eine Negativauskunft erteilt, kann diese nur dahingehend gerichtlich überprüft werden, ob die gegenwärtige rechtliche Einordnung schlüssig und nicht offensichtlich unrichtig ist.

Sachverhalt

Der Kläger beantragte eine verbindliche Auskunft zur Steuerbarkeit einer Erbbaurechtsbestellung an 2 landwirtschaftlichen Grundstücken zu Erschließungszwecken. Nach seiner Auffassung sollte durch diese Erbbaurechtsbestellung noch kein einkommensteuerlich relevantes privates Veräußerungsgeschäft realisiert werden, weil das wirtschaftliche Eigentum nicht bereits bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrags auf den Erbbauberechtigten übergehe. Das beklagte Finanzamt stimmte dem nicht zu und teilte dies in seiner verbindlichen Auskunft mit. Hiergegen richtet sich die Klage, mit der der Kläger die erteilte Auskunft auf ihre inhaltliche Richtigkeit voll überprüft haben möchte. Klage und Revision blieben erfolglos.

Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte fest, dass eine verbindliche Auskunft gerichtlich nur dahingehend zu überprüfen ist, ob die rechtliche Einordnung des Sachverhalts in sich schlüssig ist und nicht evident rechtsfehlerhaft ist. Die verbindlichen Auskunft hat damit lediglich den Anforderungen eines fairen rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens zu genügen. Die materielle (inhaltliche) Richtigkeit der Auskunft ist hingegen erst im Besteuerungsverfahren, also im Rahmen der Anfechtung des konkreten Steuerbescheides zu überprüfen. Diese beschränkte Überprüfbarkeit ergibt sich aus der Funktion bzw. dem Regelungsgehalt der verbindlichen Auskunft. Sie soll dem Steuerpflichtigen insoweit Planungs- und Entscheidungssicherheit geben, als sie lediglich regelt, wie die Finanzbehörde gegenwärtig eine hypothetische Gestaltung beurteilen würde. die verbindliche Auskunft trifft indes keine Aussage über die Rechtmäßigkeit einer Steuerfestsetzung.

Konsequenz

Auch die Negativauskunft enthält die Zusicherung einer bestimmten künftigen steuerlichen Behandlung. Will der Steuerpflichtige dennoch den Sachverhalt verwirklichen, wird er zwangsläufig mit einem Rechtsstreit rechnen müssen. Weshalb nicht bereits im Vorfeld eine umfassende gerichtliche Überprüfung stattfinden soll, ist für den Steuerpflichtigen unter prozessökonomischen Aspekt schwer nachvollziehbar.