Antragsfrist für Überbrückungshilfe I für KMU (Fördermonate Juli bis August) – letztmalig – bis zum 9. Oktober 2020 verlängert

Der Bund hat am 29. September 2020 im Rahmen einer Telefonkonferenz mit den Bundesländern beschlossen, die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I (Fördermonate Juni bis August) – letztmalig – bis zum 9. Oktober 2020 zu verlängern. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bereits angelegte, aber nicht abgesendete Anträge auf Überbrückungshilfe I am 10. Oktober 2020 automatisch geschlossen und gelöscht werden.

Hintergrund der Fristverlängerung sei das in den letzten Tagen stark gestiegene Antragsvolumen. Offenbar hätten viele prüfende Dritte mit der Antragstellung gewartet und erst jetzt kurz vor Ablauf der Antragsfrist eingereicht. Dies führe teilweise zu technischen Herausforderungen.

Auf der Internetseite des Bundes ist diese Information bereits eingestellt, die Hotline sei unterrichtet. Die Registrierung von prüfenden Dritten sei weiterhin möglich. Allerdings müsse bei einer Registrierung mit PIN-Brief die Postlaufzeit von drei Tagen einkalkuliert werden.

Die WPK berichtete über die Antragsfrist der Überbrückungshilfe I unter „Neu auf WPK.de“ vom 9. September 2020.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 30.09.2020