Anwendung der DBA auf Personengesellschaften

Das BMF-Schreiben vom 26. September 2014 regelt die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden.

Im Einzelnen werden dort behandelt:

1 Allgemeine Grundsätze des nationalen Rechts
1.1 Personengesellschaften
1.2 Ausländische Gesellschaften

2 Allgemeine Grundsätze der Doppelbesteuerungsabkommen
2.1 Personengesellschaften und Abkommensberechtigung
2.2 Unternehmensgewinne und Abgrenzungsfragen (Artikel 7 OECD-MA 2010)
2.3 Einkünfte aus Vermögensverwaltung

3 Deutschland als Betriebsstättenstaat
3.1 Betriebsstättengewinn
3.2 Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern
3.3 Gewerbesteuer

4 Deutschland als Ansässigkeitsstaat
4.1 Laufende Gewinne
4.2 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen der Betriebsstätte
4.3 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen vermögensverwaltender (einschließlich gewerblich geprägter) Personengesellschaften

5 Sondervergütungen und Sonderbetriebsvermögen
5.1 Behandlung der Sondervergütungen und der durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen gewerblich tätiger Personengesellschaften
5.2 Sonderregelungen einzelner DBA

6 Verfahren
6.1 Gesonderte Gewinnfeststellung
6.2 Melde-, Mitwirkungs- und Nachweispflichten
6.3 Abstimmung mit ausländischen Finanzbehörden

7 Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze
8 Aufhebung von BMF-Schreiben
9 Anlage – Besonderheiten einzelner DBA zur Abkommensberechtigung von Personengesellschaften und Hinweise zu einzelnen Gesellschaftsformen

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 5 – S-1300 / 09 / 10003 vom 26.09.2014