Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) ab dem 1. Januar 2024

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat kürzlich in einem koordinierten Ländererlass wichtige Details zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) ab dem 1. Januar 2024 herausgegeben. Dieser Erlass, der am 31. Mai 2024 veröffentlicht wurde, ersetzt ältere Richtlinien aus den Jahren 2017 und 2018 und reflektiert die neuesten gesetzlichen Änderungen in Bezug auf die Vermögensbildung.

Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz fördert die Vermögensbildung der Arbeitnehmer in Deutschland durch verschiedene Anreize, wie z.B. die Gewährung von Arbeitnehmersparzulagen für bestimmte Sparformen. Der koordinierte Ländererlass des BMF konkretisiert, wie diese Anreize unter den aktuellen gesetzlichen Bedingungen zu handhaben sind. Dies betrifft unter anderem die Art der begünstigten Anlagen, die Anspruchsberechtigung auf Förderungen und die Verfahrensweise bei der Inanspruchnahme der Förderungen.

Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Finanzdienstleister bietet der neue Erlass wichtige Orientierungshilfen und stellt sicher, dass die Förderungen effektiv und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen angewendet werden. Weitere Details zu den spezifischen Änderungen und Anwendungsrichtlinien können auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen eingesehen werden.