Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15. August 2024 in einem koordinierten Ländererlass die Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte präzisiert. Diese Regelung ist Teil der jüngsten Änderungen im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften, die am 8. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden.
Hintergrund und Änderungen im Umsatzsteuerrecht
Mit Wirkung zum 16. Mai 2024 wurde die zulässige maximale Einspeiseleistung (Wechselrichter-Scheinleistung) für Steckersolargeräte auf 800 Voltampere angehoben. Diese Anpassung im EEG zielt darauf ab, den Ausbau der photovoltaischen Energieerzeugung weiter zu fördern und dabei die Nutzung von Steckersolargeräten, die insbesondere für den privaten Gebrauch konzipiert sind, attraktiver zu machen.
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010 wurde entsprechend angepasst. In Abschnitt 12.18 Absatz 7 Satz 3 wird die bisherige Leistungsangabe von „600 Watt“ durch „800 Voltampere“ ersetzt. Diese Änderung trägt der erhöhten Leistungsgrenze Rechnung und stellt sicher, dass die steuerlichen Regelungen für Steckersolargeräte mit den technischen Vorgaben im Einklang stehen.
Anwendungsbereich und Geltungsbeginn
Die neuen Grundsätze gelten für alle Umsätze ab dem 16. Mai 2024. Somit profitieren sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Nutzer von Steckersolargeräten, die die erhöhte Leistungsgrenze nutzen möchten, von der Anwendung des Nullsteuersatzes gemäß § 12 Abs. 3 UStG. Dies bedeutet, dass für die Lieferung und Installation solcher Geräte keine Umsatzsteuer anfällt, was die Anschaffungskosten für Endverbraucher senkt und die Verbreitung von Solarstromanlagen fördert.
Schlussbemerkungen
Das BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und dient als verbindliche Grundlage für die Finanzverwaltung sowie für Steuerberater und Unternehmen, die im Bereich der Photovoltaik tätig sind. Die Anpassung der Umsatzsteuerregelungen an die neuen technischen Standards ist ein weiterer Schritt zur Unterstützung der Energiewende und zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland.
Für Steuerberater und Unternehmen ist es wichtig, sich mit diesen neuen Regelungen vertraut zu machen und sicherzustellen, dass die Vorteile des Nullsteuersatzes für ihre Mandanten bzw. Kunden voll ausgeschöpft werden. Die Änderungen bieten nicht nur finanzielle Anreize, sondern auch Planungssicherheit für zukünftige Investitionen in Steckersolargeräte.