Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 24. November 2025 (Az. IV C 1 – S 1980/00206/032/046) erneut Anpassungen zum Investmentsteuergesetz (InvStG) in der seit dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung bekanntgegeben. Das Schreiben erfolgt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Hintergrund
Bereits seit der Reform des Investmentsteuerrechts zum 1. Januar 2018 bestehen fortlaufend Auslegungs- und Anpassungserfordernisse. Das zentrale Anwendungsschreiben vom 21. Mai 2019 wurde daher mehrfach geändert – zuletzt durch BMF-Schreiben vom 18. November 2024. Mit dem aktuellen Schreiben vom 24. November 2025 erfolgen erneut fachliche Präzisierungen sowie Klarstellungen zur steuerlichen Behandlung von Investmentfonds, Publikumsfonds und Spezialfonds.
Was wird konkret angepasst?
Das BMF nimmt insbesondere Bezug auf:
- laufende Abstimmungen mit den Landesfinanzverwaltungen
- Auslegungsfragen im Hinblick auf die praktische Anwendung des InvStG
- die fortlaufende Anpassung an Kapitalmarktentwicklungen und steuerliche Praxisfälle
- dokumentations- und nachweisbezogene Anforderungen gegenüber Finanzämtern
Konkrete inhaltliche Änderungen werde im BStBl veröffentlicht – das Schreiben selbst ist auf der Homepage des BMF abrufbar.
Bedeutung für die Praxis
Die fortlaufenden Präzisierungen zeigen:
- Investmentsteuerrecht bleibt ein dynamischer Regelungsbereich.
- Steuerpflichtige mit Kapitalanlageprodukten in Fondsstrukturen müssen regelmäßig prüfen, ob Änderungen Auswirkungen auf Steuerreporting, Erträgnisaufstellung und Verlustverrechnungsmechanismen haben.
- Vermögensverwalter, Fondsanbieter und steuerliche Berater sind gehalten, die Neuerungen zeitnah in Reporting- und Deklarationsprozesse zu integrieren.
Empfehlung für Berater und Anleger
- Änderungen in Reporting-Tools und Fondsdokumentationen prüfen.
- Jahressteuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen auf geänderte Ausweisregeln kontrollieren.
- Bei Spezialfonds: neue Nachweis- und Dokumentationspflichten im Blick behalten.
- Mit Kapitalverwaltungsgesellschaften Abstimmung über technische Umsetzung und Datenbereitstellung führen.
- Zeitnah prüfen, ob Anpassungsbedarf in der steuerlichen Verlustverrechnung (insbesondere Teilfreistellung, Aktienfondsdefinition, Immobilienfondsinformationen) besteht.
Fazit
Mit dem Schreiben vom 24. November 2025 setzt das BMF seine laufende Aktualisierung der Anwendungshinweise zum Investmentsteuerrecht fort. Die Änderungen sind relevant für alle, die mit Investmentfonds, Spezialfonds oder Publikumsfonds steuerlich befasst sind.