Das BMF hat sein Anwendungsschreiben zu § 35a EStG (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) vom 15.02.2010, BStBl I 2010, S. 140 unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder aktualisiert.
Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 15. Februar 2010 – IV C 4 – S-2296-b / 07 / 0003 (2010/0014334) -; BStBl I Seite 140
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
- Geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8a SGB IV
- Beschäftigungsverhältnisse in nicht inländischen Haushalten
- Beschäftigungsverhältnisse mit nahen Angehörigen oder zwischen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Haushalt des Steuerpflichtigen
- Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen
- Begünstigte Handwerkerleistung
- Nicht begünstigte Handwerkerleistungen
- Gutachtertätigkeiten
- Beauftragtes Unternehmen
- Öffentlich geförderte Maßnahmen
- Anspruchsberechtigte
- Arbeitgeber, Auftraggeber, Grundsatz
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter / unentgeltliche Nutzer
- Wohnen in einem Alten(wohn)heim, einem Pflegeheim oder einem Wohnstift
- Arbeitgeber-Pool
- Begünstigte Aufwendungen
- Ausschluss der Steuerermäßigung bei Betriebsausgaben oder Werbungskosten
- Ausschluss der Steuerermäßigung bei Berücksichtigung der Aufwendungen als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen; Aufwendungen für Kinderbetreuung
- Umfang der begünstigten Aufwendungen
- Nachweis
- Haushaltsbezogene Inanspruchnahme der Höchstbeträge
- Ganzjährig ein gemeinsamer Haushalt
- Unterjährige Begründung oder Beendigung eines gemeinsamen Haushalts
- Anrechnungsüberhang
- Anwendungsregelung
Das Schreiben im Volltext finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 4 – S-2296-b / 07 / 0003 :004 vom 10.01.2014