Anwendungsschreiben zu § 35a EStG

Das BMF hat sein Anwendungsschreiben zu § 35a EStG (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) vom 15.02.2010, BStBl I 2010, S. 140 unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder aktualisiert.

Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 15. Februar 2010 – IV C 4 – S-2296-b / 07 / 0003 (2010/0014334) -; BStBl I Seite 140

  1. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen
    1. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
    2. Geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8a SGB IV
    3. Beschäftigungsverhältnisse in nicht inländischen Haushalten
    4. Beschäftigungsverhältnisse mit nahen Angehörigen oder zwischen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft
    5. Haushaltsnahe Dienstleistungen
    6. Haushalt des Steuerpflichtigen
  2. Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen
    1. Begünstigte Handwerkerleistung
    2. Nicht begünstigte Handwerkerleistungen
    3. Gutachtertätigkeiten
    4. Beauftragtes Unternehmen
    5. Öffentlich geförderte Maßnahmen
  3. Anspruchsberechtigte
    1. Arbeitgeber, Auftraggeber, Grundsatz
    2. Wohnungseigentümergemeinschaften
    3. Mieter / unentgeltliche Nutzer
    4. Wohnen in einem Alten(wohn)heim, einem Pflegeheim oder einem Wohnstift
    5. Arbeitgeber-Pool
  4. Begünstigte Aufwendungen
    1. Ausschluss der Steuerermäßigung bei Betriebsausgaben oder Werbungskosten
    2. Ausschluss der Steuerermäßigung bei Berücksichtigung der Aufwendungen als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen; Aufwendungen für Kinderbetreuung
    3. Umfang der begünstigten Aufwendungen
    4. Nachweis
  5. Haushaltsbezogene Inanspruchnahme der Höchstbeträge
    1. Ganzjährig ein gemeinsamer Haushalt
    2. Unterjährige Begründung oder Beendigung eines gemeinsamen Haushalts
  6. Anrechnungsüberhang
  7. Anwendungsregelung

Das Schreiben im Volltext finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 4 – S-2296-b / 07 / 0003 :004 vom 10.01.2014