Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz (InvStG) in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung

Änderung des BMF-Schreibens vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein Anwendungsschreiben zu den §§ 17, 26, 30, 31, 35, 37, 44 und 45 InvStG veröffentlicht.

  • Das Schreiben auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10008 :011 vom 20.01.2021