APAK: Tätigkeitsschwerpunkte 2015

Mit Pressemitteilung vom 17. Dezember 2014 hat die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) ihre Tätigkeitsschwerpunkte 2015 bekannt gegeben. Im Fokus der Prüferaufsicht stehen die Umsetzung der EU-Reform zur Abschlussprüfung, der Dialog mit Prüfungsausschüssen sowie die Beobachtung möglicher Auswirkungen von „Big Data“ auf die Abschlussprüfung.

Im Einzelnen informiert die APAK wie folgt:

Die Umsetzung der im April 2014 beschlossenen EU-Reform zur Abschlussprüfung bildet einen wesentlichen Schwerpunkt im Arbeitsprogramm der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) für das Jahr 2015. Die Reform wird zu wesentlichen Änderungen von Zuständigkeiten führen, insbesondere bei der Aufsicht über Abschlussprüfer der Unternehmen von öffentlichem Interesse. Im Dialog mit Politik, Ministerien und Berufsstand wird die APAK sich für eine angemessene und stringente Fortentwicklung des Aufsichtssystems einsetzen, in deren Fokus die Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung stehen sollte.

Die EU-Reform betont auch die Rolle der Prüfungsausschüsse bei der Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung ihres Unternehmens. Dabei sollen zukünftig auch Erkenntnisse aus den Sonderuntersuchungen bei Abschlussprüfern der Unternehmen von öffentlichem Interesse berücksichtigt werden. Die APAK wird dazu Gespräche mit Vorsitzenden von Prüfungsausschüssen führen.

Der Einfluss der statistischen Auswertung großer Datenmengen („Big Data“) auf die Abschlussprüfung wird von der APAK ebenfalls beobachtet. Hier wird sie sich – auch im Austausch mit ausländischen Prüferaufsichten – mit den Überlegungen und Ansätzen des Berufsstandes für die Zukunft auseinandersetzen.

Zugleich gibt die APAK auch das Arbeitsprogramm der Abteilung Sonderuntersuchungen für das Jahr 2015 bekannt. Neben bekannten Schwerpunkten (Auswirkungen von Effizienzsteigerungsmaßnahmen auf die Prüfungsqualität; Abschlussprüfungen von Unternehmen mit Sitz in Deutschland, deren gesamte operative Aktivität im Ausland angesiedelt ist) werden die Untersuchungen sich auch mit der Prüfung der erstmaligen Anwendung neuer IFRS-Standards befassen (z. B. zur Konsolidierung, Abbildung von Joint Arrangements sowie der dazugehörigen Anhangangaben).

Weitere Details zum Arbeitsprogramm der APAK sowie zum Arbeitsprogramm der Abteilung Sonderuntersuchungen können über die Internetseite der APAK abgerufen werden.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 18.12.2014