Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer – Gleiche Beiträge, aber unterschiedliche Leistungen

Die Arbeitslosenversicherung steht auch Selbständigen offen, wenn sie vor der Gründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Arbeitslosengeld-Bezieher waren. Allerdings nutzen relativ wenige Selbständige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, und die Zahl der Versicherten ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Das geht aus einer am 08.01.2019 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Kritisch sieht die Studie, dass bei der Arbeitslosenversicherung für Selbständige die Beitragshöhe und die Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld entkoppelt sind.

Anders als bei der Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte hängt bei Selbständigen die Höhe der Beitragszahlungen nicht vom Verdienst ab: Versicherte in Ostdeutschland zahlen pauschal rund 80 Euro im Monat, Versicherte in Westdeutschland gut 90 Euro. Das mögliche Arbeitslosengeld nimmt bei Selbständigen mit dem früheren Lohn und dem Bildungsabschluss zu. Bei Arbeitslosen, die in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 150 Tage Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erzielt haben, berechnet sich das Arbeitslosengeld anhand des früheren Arbeitseinkommens. Andernfalls wird ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das sich anhand von vier Qualifikationsstufen unterscheidet. Das monatliche Arbeitslosengeld liegt dann für zuvor Selbständige ohne Kinder in der Steuerklasse III zwischen rund 850 Euro bei Personen ohne Berufsausbildung und rund 1.500 Euro bei Personen mit Hochschulabschluss.

Entsprechend steigt die Neigung zum Versicherungsabschluss mit dem Bildungsstand und dem vorherigen Lohn. Auch ein höheres Lebensalter und eine längere Arbeitslosigkeitsdauer vor der Selbständigkeit erhöhen die Wahrscheinlichkeit, die Versicherung abzuschließen.

„Selbständige, die ein höheres Arbeitslosengeld erhalten, beziehen in den zwei Jahren nach der Gründung nicht kürzer Arbeitslosengeld als andere Selbständige. Unterschiedliche Leistungshöhen bei gleichen Beiträgen lassen sich daher nicht durch Unterschiede in der Dauer des Leistungsbezugs rechtfertigen“, erklärt IAB-Forscher Michael Oberfichtner, der Autor der Studie. Oberfichtner schlägt daher vor, die Beiträge an die Höhe des möglichen Arbeitslosengeld-Anspruchs zu koppeln.

Im Jahr 2013 waren 145.000 Selbständige versichert. Bis 2017 sank die Zahl der Versicherten um mehr als 40 Prozent auf 81.000. Die jährliche Anzahl bewilligter Anträge sank noch stärker: 2014 schlossen fast 19.000 Gründer die Versicherung ab, 2017 dagegen gut 8.000.

Quelle: IAB, Pressemitteilung vom 08.01.2019