Ab dem Jahr 2025 wird das Halten von Assistenzhunden in Hamburg von der Hundesteuer befreit, wie die Hamburger Finanzbehörde mitteilte. Diese Entscheidung soll eine finanzielle Erleichterung für Menschen bringen, die auf die Unterstützung durch speziell ausgebildete Hunde angewiesen sind. Assistenzhunde helfen Menschen mit Behinderungen im Alltag und sind darauf trainiert, bestimmte Aufgaben zu übernehmen, die ihre Halter nicht selbst bewältigen können.
Zu den von der Steuerbefreiung betroffenen Assistenzhunden zählen:
- Blindenführhunde
- Mobilitätsassistenzhunde
- Signalassistenzhunde
- Warn- und Anzeige-Assistenzhunde
- PSB-Assistenzhunde (Psychiatrische Servicehunde)
Diese Befreiung geht über die bisher im Hundesteuergesetz vorgesehenen Regelungen hinaus, die Steuervergünstigungen nur für Führ-, Begleit- und Wachhunde von Schwerbeschädigten sowie für Blinde, Schwerhörige und hilflose Personen vorsahen, wenn das Halten dieser Hunde als notwendig erachtet wurde.
Mit dieser Reform wird der wachsenden Bedeutung von Assistenzhunden für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen Rechnung getragen und eine wichtige Unterstützung für die Betroffenen geschaffen.
Quellen:
dpa/lno