Aufnahmen mit Dashcam: Damit können Autofahrer nichts beweisen

Aufnahmen mit Dashcam: Damit können Autofahrer nichts beweisen

Eigentlich ist das keine ganz schlechte Idee: Ein Autofahrer installiert im Auto eine Kamera und zeichnet während der Fahrt das Geschehen auf. Im Falle eines Unfalls hätte er gleich ein Beweismittel parat. Doch leider ist das Ganze aus Datenschutzgründen unzulässig und kann sogar mit einem Bußgeld geahndet werden.

Hintergrund

Eine Autofahrerin wollte in einem Zivilprozess Aufnahmen einer Kamera, die sie im Auto installiert hatte, als Beweismittel vor Gericht einbringen, um damit den Hergang eines Unfalls zu dokumentieren.

Entscheidung

Das Landgericht Heilbronn entschied aber, dass derartige Aufnahmen in Zivilprozessen regelmäßig nicht als Beweismittel zur Aufklärung des Unfallgeschehens verwertet werden können. Denn: Die laufende Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens durch diese Kameras verletzt sowohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen.

Die permanente Videoaufzeichnung des gesamten Verkehrsgeschehens durch die Dashcams stellt nach Meinung der Richter einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar, der auch nicht durch das Interesse an einer Beweissicherung gerechtfertigt sei. Zudem sind durch derartige Aufnahmen immer sehr viele Personen in ihren Persönlichkeitsrechten betroffen.

Nach Ansicht der Richter verstößt eine permanente, anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs über eine Dashcam somit insbesondere auch gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Das unzulässige Filmen des Straßenverkehrs per Dashcam kann deshalb sogar mit einem Bußgeld geahndet werden.