Ausbildung in der Steuerverwaltung der Länder – Bundeseinheitliche Vorschriften

Das BMF hat eine Zusammenstellung der relevanten Vorschriften für die Ausbildung der Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten in den Bundesländern: Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG), Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) und Ausbildungsrichtlinien für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAR) veröffentlicht.

Das Handbuch enthält die für die Ausbildung in der Steuerverwaltung geltenden bundeseinheitlichen Vorschriften des StBAG, der StBAPO und der StBAR.

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschließen ausgehend von den genannten Regelungen die Stoffgliederungspläne, in denen die Lerninhalte für die Lehrveranstaltungen ausgewiesen sind. Auf Grundlage der Stoffgliederungspläne werden Lehrpläne und Gestaltungspläne aufgestellt.

Zur Gewährleistung der Einheitlichkeit und der Weiterentwicklung der Ausbildung, der Einführung, der Prüfungen und der Fortbildung ist ein Ausschuss gebildet worden, in dem das Bundesministerium der Finanzen und die zuständigen obersten Landesbehörden vertreten sind (Koordinierungsausschuss).

Quelle: BMF, Mitteilung vom 01.08.2023