Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – vorläufige FKAustG-Staatenaustauschliste 2023

Das Bundeszentralamt für Steuern hat die vorläufige Liste der Staaten und Gebiete bekannt gegeben, mit denen Deutschland ab 2023 Informationen über Finanzkonten austauschen wird. Der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen erfolgt auf Grundlage des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) und betrifft unter anderem Konten von Privatpersonen und Unternehmen. Derzeit sind 88 Staaten und Gebiete auf der vorläufigen Liste des FKAustG für den Austausch vorgesehen. Der Austausch der Finanzinformationen soll dazu beitragen, internationale Steuerhinterziehung und -vermeidung zu bekämpfen.

BMF, Schreiben IV B 6 – S-1315 / 19 / 10030 :051 vom 23.02.2023