Automatischer Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten von Amerika

Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem FATCA-Abkommen

Mit Schreiben vom 3. November 2015 hat das BMF ein Anwendungsschreiben im Zusammenhang mit dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 31. Mai 2013 geschlossenen FATCA-Abkommen an die obersten Finanzbehörden der Länder übersandt.

Im Einzelnen werden dort folgende Punkte behandelt:

I. Anwendungsbereich
II. Finanzinstitute
III. Finanzkonten
IV. Kontoinhaber
V. Meldepflichtige Kontoinhaber
VI. Sorgfaltspflichten
VII. Meldung
VIII. Übergangsregelung bei der Berichtspflicht bei Zahlung nicht teilnehmender Finanzinstitute für 2014 und 2015 (NPFFI)
IX. Anwendung des Artikels 7 des FATCA-Abkommens (Meistbegünstigung)
X. Anwendungsregelung
XI. Amtlich vorgeschriebener Datensatz

Das vollständige Anwendungsschreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF, Schreiben IV B 6 – S-1316 / 11 / 10052 :133 vom 03.11.2015