BaFin: Ab 2022 einstufige Bilanzkontrolle – Prüfungsschwerpunkt Reverse Factoring

Derzeit bereitet sich die BaFin auf die Kontrolle der Bilanzen von 531 deutschen Unternehmen des Regulierten Marktes vor. Ab dem Jahresbeginn 2022 wird sie die alleinige Verantwortung für die Bilanzkontrolle tragen, die aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) zum Jahreswechsel von einem zweistufigen auf ein einstufiges System umgestellt wird.

Inhaltlich wird die BaFin in den Konzernabschlüssen 2021 schwerpunktmäßig Lieferkettenfinanzierungen (Reverse Factoring) überprüfen, da diese Unternehmensfinanzierungart immer häufiger eingesetzt werde. Bei derartigen Vereinbarungen verständigen sich Käufer und Verkäufer darauf, dass die Schuld des Käufers von einem Dritten beglichen wird. Die BaFin wird ihr Augenmerk vor allem darauf richten, wie Reverse Factoring-Transaktionen in den Bilanzen und der Kapitalflussrechnungen dargestellt werden und ob die Unternehmen im Anhang und Lagebericht die erforderlichen Angaben machen.

Konsequenz aus dem Fall Wirecard

Als unmittelbare Konsequenz aus dem Fall Wirecard plant die BaFin zudem, in begründeten Einzelfällen auch zu prüfen, ob angegebene Zahlungsmittel und Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind. Darüber hinaus werde die Aufsicht verstärkt auf nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführungsunterlagen achten.

Bereits Ende Oktober 2021 hatte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA für alle europäischen Enforcer zudem die Auswirkungen der Pandemie, klimabezogene Risiken und erwartete Kreditausfälle als Prüfungsschwerpunkte festgelegt („Neu auf WPK.de“ vom 4. November 2021).

Zu weiterführenden Informationen wird auf die Pressemitteilung der BaFin vom 29. November 2021 verwiesen.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 03.12.2021