„BAföG Digital“ deutschlandweit verfügbar

Schüler und Studenten können ab sofort leichter BAföG beantragen. Das ermöglicht ein neuer Onlineantrag aus dem Digitalisierungsprogramm des Bundesinnenministeriums.

Über 630.000 Schüler und Studenten beziehen für ihre Ausbildung staatliche Unterstützung. Bislang mussten sie dafür in vielen Ländern noch Papieranträge ausfüllen, digitale Antragsformulare waren umständlich und wenig intuitiv. Der neue Antragsassistent „BAföG Digital“ erleichtert jetzt den Zugang zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Der Assistent führt Schritt für Schritt durch den Antragsprozess, berät bei Fragen und ermöglicht das digitale Hochladen von Nachweisen, auch direkt vom Smartphone.

Studenten haben mitentwickelt

„BAföG Digital“ wurde gemeinsam vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Sachsen-Anhalt entwickelt. Studentinnen und Studenten waren in den Entstehungsprozess direkt eingebunden. In einem Digitalisierungslabor haben sie ihre Vorstellungen eingebracht, die beim Design des Antrags berücksichtigt wurden. So entstand ein besonders nutzerfreundliches Verfahren, das komplett digital funktioniert. Das BMI hat das Programmmanagement übernommen und die gesamte Entwicklung finanziert.

Über 70.000 Anträge gestellt

„BAföG digital“ wurde zunächst ein halbes Jahr in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen getestet und dann sukzessive von weiteren Bundesländern übernommen. Über 70.000 Anträge wurden bereits erfolgreich gestellt. Mit der bundesweiten Verfügbarkeit werden jetzt die individuellen und bisher unterschiedlichen Antragsangebote der Bundesländer abgelöst.

„BAföG digital“ ist die erste föderale Verwaltungsleistung, die nach dem sogenannten „Einer für alle“-Prinzip digitalisiert wird. Es bedeutet, dass ein Land die Leistung zentral entwickelt und betreibt – und sie anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt. So kann das Verfahren nahezu reibungslos übernommen werden.

Das Projekt ist Teil des gemeinsamen Vorhabens von Bund, Ländern und Kommunen, alle wesentlichen Behördengänge bis Ende 2022 digital zu ermöglichen – so wie es das Onlinezugangsgesetz vorsieht. Ziel ist es unter anderem, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen online für jedes Anliegen im Schnitt nur noch halb so viel Zeit benötigen wie offline.

Weitere Informationen auf www.onlinezugangsgesetz.de

Quelle: BMI, Mitteilung vom 21.09.2021