Darlehensgebühren bei Bausparverträgen sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (Az. XI ZR 552/15). Verbraucher können zu Unrecht gezahltes Geld zuzüglich Zinsen zurückfordern. Wer 2013 eine solche Gebühr gezahlt hat, sollte sich damit jedoch beeilen, denn zum Jahreswechsel verjährt der Rückzahlungsanspruch. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin.
„Bei uns häufen sich seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs die Anfragen zu Darlehensgebühren bei Bausparverträgen“, berichtet Krolzik. Dabei werde immer wieder deutlich, dass es um viel Geld gehe. „Einem Verbraucher wurden für ein Bauspardarlehen von 75.000 Euro zum Beispiel 1.500 Euro abgeknöpft. Das entspricht zwei Prozent der Darlehenssumme“, rechnet der Finanzexperte vor. Dies sei gerade in Zeiten allgemein niedriger Kreditzinsen absolut unangemessen. „Die Darlehensgebühr ist in vielen Fällen so hoch wie die aktuell marktüblichen Kreditzinsen für ein ganzes Jahr.“ Außerdem habe der zusätzliche Posten den Vergleich zwischen verschiedenen Baufinanzierungsangeboten erschwert. Den Wegfall der Darlehensgebühr hält Krolzik daher für überfällig.
„Für viele Verbraucher wird es durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun günstiger, ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Dennoch sollten Besitzer von älteren Verträgen genau prüfen, ob dies sinnvoll ist, und bei der Entscheidung für oder gegen ein Darlehen das Alter des Vertrags, die Zinskonditionen und die Frage, ob man anderswo einen günstigeren Kredit bekommen könnte, berücksichtigen“, erläutert Krolzik.
Das BGH-Urteil zu Formularklauseln über Darlehensgebühren in Bausparverträgen hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einem langen Rechtsstreit mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall erstritten (Urteil vom 8. November 2016, Az. XI ZR 552/15). Von der Entscheidung sind jedoch auch zahlreiche andere Bausparkassen betroffen, die die umstrittene Gebühr ebenfalls erhoben hatten.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg, Pressemitteilung vom 23.11.2016