Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 2 – S-0316-a / 19 / 10011 :009 vom 28.06.2024

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 28. Juni 2024 die Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems gemäß § 146a Absatz 1 Abgabenordnung (AO) nach § 146a Absatz 4 AO geregelt.

Hintergrund

Durch das BMF-Schreiben vom 6. November 2019 – IV A 4 – S 0319/19/10002 :001, DOK 2019/0891800 – (BStBl I S. 1010) wurde diese Mitteilungsverpflichtung bis zur Bereitstellung einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt. Diese Übermittlungsmöglichkeit wird ab dem 1. Januar 2025 über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung stehen.

Wesentliche Punkte des neuen Schreibens

Nach intensiven Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurde im neuen Schreiben vom 28.06.2024 die Mitteilungspflicht bezüglich des Einsatzes und der Außerbetriebnahme von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern festgelegt.

Elektronische Übermittlung

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen, die elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Absatz 1 AO einsetzen oder außer Betrieb nehmen, dies elektronisch über „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle mitteilen. Dies betrifft insbesondere:

  • EU-Taxameter: Geräte, die zur Erfassung und Aufzeichnung von Fahrpreisen in Taxis verwendet werden.
  • Wegstreckenzähler: Geräte, die zur Erfassung und Aufzeichnung von zurückgelegten Entfernungen in Mietwagen oder anderen Fahrzeugen verwendet werden.

Ziel der Regelung

Die Einführung der elektronischen Übermittlung soll die Effizienz und Transparenz bei der Mitteilungspflicht erhöhen und eine zeitnahe sowie korrekte Erfassung der entsprechenden Daten sicherstellen.

Veröffentlichung

Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen.

Quelle

Bundesministerium der Finanzen


Diese neue Regelung ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung und Digitalisierung der Steuerverwaltung. Für detaillierte Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Mitteilungspflichten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unsere Webseite oder rufen Sie uns an.