Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

Die Bundesregierung entlastet erneut Arbeitgeber und Beschäftigte: Zum 1. Januar 2020 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 2,4 Prozent. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Die hohen Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit machen es möglich: Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken ab dem 1. Januar 2020 erneut um 0,1 Punkte auf dann 2,4 Prozent. Die Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022.

Die Bundesregierung entlastet Arbeitgeber und Beschäftigte so insgesamt um jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr. Damit sinken einerseits die Lohnkosten für die Unternehmen und andererseits bleibt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto.

Mit der Senkung des Beitragssatzes leistet die Bundesregierung auch einen Beitrag zur Stabilisierung der konjunkturellen Entwicklung.

  • Seit dem Jahr 2005 hat sich der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr als halbiert. Zum 1. Januar 2019 war der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zuletzt gesunken – von drei auf 2,5 Prozent.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 18.11.2019