Die Bundesregierung entlastet Arbeitgeber und Beschäftigte so insgesamt um jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr. Damit sinken einerseits die Lohnkosten für die Unternehmen und andererseits bleibt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto.
Mit der Senkung des Beitragssatzes leistet die Bundesregierung auch einen Beitrag zur Stabilisierung der konjunkturellen Entwicklung.
- Seit dem Jahr 2005 hat sich der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr als halbiert. Zum 1. Januar 2019 war der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zuletzt gesunken – von drei auf 2,5 Prozent.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 18.11.2019