Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2021

Gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2021 bekannt gemacht.

Der Ausdruck hat das Format DIN A4.

Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.

Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 9. September 2019 (BStBl I Seite 911) zu beachten.

  • Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2021

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 – S-2533 / 19 / 10030 :002 vom 09.09.2020