Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2025

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Schreiben vom 29. August 2024 das Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2025 bekannt gemacht. Dieses Muster ist gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden und gilt für alle entsprechenden Anmeldungen ab dem genannten Zeitraum.

Wichtige Punkte des Schreibens:

  1. Vordruckmuster:
    Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung 2025 ist für die Gestaltung der Vordrucke maßgeblich, auch wenn diese mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen erstellt werden. Die Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2025 wird ebenfalls bekannt gemacht.
  2. Freitextfeld im elektronischen Formular:
    Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld vorgesehen, in das entsprechende Angaben eingetragen werden können.
  3. Kennzahl 21 – Haftungserklärung bei Vermögensbeteiligungen:
    Für die unwiderrufliche Erklärung des Arbeitgebers nach § 19a Absatz 4a EStG ist die Kennzahl 21 vorgesehen. Die Zeilenbeschreibung lautet: „Es wird im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen eine Haftungserklärung i. S. d. § 19a Absatz 4a Satz 1 EStG abgegeben (falls ja, bitte eine ‚1‘ eintragen).“
  4. Trennung der Lohnsteuer nach Kalenderjahren:
    Gemäß § 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG muss in der Lohnsteuer-Anmeldung die Lohnsteuer getrennt nach den Kalenderjahren angegeben werden, in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt. Die erforderlichen Kennzahlen und weitere Informationen sind auf den Internetseiten von ELSTER verfügbar. Eintragungen zur Lohnsteuer des Vor- und Folgejahres dienen ausschließlich der Zuordnung zu den entsprechenden Kalenderjahren, und in Korrekturfällen sind die jeweiligen Lohnsteuer-Anmeldungen zu ändern.

Das vollständige Schreiben und die entsprechenden Vordruckmuster sind auf der Homepage des BMF einsehbar.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen