„Schutzprofil „Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme“ BSI-CC-PP-0105-V2-2020, Version 1.0“
Grundsätzlich ist auch eine Fortführung der Zertifizierung nach der ersten Fassung des Schutzprofils in Version 0.75 möglich; gleiches gilt für die Re-Zertifizierung von bereits nach der ersten Fassung zertifizierten Produkten, sofern nur geringfügige Anpassungen am Produkt vorgenommen wurden.
- “ Schutzprofil „Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme“ BSI-CC-PP-0105-V2-2020, Version 1.0“: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Zertifikate_CC/PP/aktuell/PP_0105_0105_V2.html
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: BMF, Schreiben IV A 4 – S-0316-a / 20 / 10011 :001 vom 07.08.2020