Beleidigung: Internet und soziale Netzwerke sind keine rechtsfreien Räume

Beleidigung: Internet und soziale Netzwerke sind keine rechtsfreien Räume

Wer andere beleidigt, muss mit Konsequenzen rechnen. Das gilt auch für Schüler, die per Smartphone Beleidigungen an Lehrer senden. Sogar der Rauswurf aus der Schule ist möglich.

Hintergrund

Der Schüler hatte aus Wut über seine Lehrerin diese über den Smartphone-Dienst “WhatsApp” aggressiv beleidigte.

Die Reaktion der Schule kam prompt. Die Schulleiterin verfügte den sofortigen Unterrichtsausschluss des Schülers für die Dauer von 15 Tagen und drohte für den Fall einer Wiederholung den Ausschluss aus der Schule an. Hiergegen legte der Schüler Widerspruch beim Regierungspräsidium ein, der jedoch abgelehnt wurde. Beim Verwaltungsgericht stellte der Schüler daraufhin einen Eilantrag, den Vollzug des sofortigen Ausschlusses vom Unterricht auszusetzen.

Entscheidung

Aber auch vor dem Verwaltungsgericht hatte der Schüler keinen Erfolg, seinem Antrag wurde nicht stattgegeben. Die Begründung der Richter: Durch seine Äußerungen habe der Schüler die Schulleiterin aggressiv beleidigt. Mit seinen Äußerungen habe er das Persönlichkeitsrecht der Schulleiterin in schwerer Weise verletzt, den Schulfrieden erheblich gestört, sein unangebrachtes Verhalten durch die Äußerungen gegenüber einem Mitschüler am nächsten Tag nochmals gesteigert und damit wiederholt.

 

Erschwerend kam hinzu, dass der Schüler bereits vorher ähnlich auffällig geworden war. Aus den Klassentagebucheinträgen seien zahlreiche Vorfälle ersichtlich, die zu besonderen Erziehungsmaßnahmen seitens der Schule geführt hätten. Ein solches Verhalten dürfe und könne eine Schule nicht dauerhaft hinnehmen, wolle sie den Schulfriedens bewahren.

Unter Berücksichtigung dieser Umstände sei die Reaktion der Schule absolut verhältnismäßig und damit rechtmäßig.