„Niedersachsen ist ein Land des Ehrenamts. Alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer verdienen unsere Anerkennung und unsere Unterstützung. Darum begrüße ich die am 05.09.2019 gefassten Beschlüsse der Finanzministerinnen und Finanzminister, die zusätzliche steuerliche Anreize für das Ehrenamt zum Ziel haben“, erklärte der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich am 05.09.2019 darauf geeinigt, entsprechende Verbesserungen des Gemeinnützigkeitsrechts und somit Verbesserungen zur Stärkung des Ehrenamtes in die Beratungen zum Jahressteuergesetz einzubringen. Ziel der konkreten Maßnahmen, an deren Entwicklung Niedersachsen intensiv mitgewirkt hat, ist es, Vereinfachungen zu erreichen und neue Anreize für das Ehrenamt zu setzen.
Da sich die tatsächlichen und wirtschaftlichen Bedingungen im Laufe der Zeit ändern, sind auch die steuerlichen Regelungen immer wieder zu überprüfen und anzupassen. Ehrenamtlich tätige Organisationen brauchen Rechtssicherheit. Daher soll eine gesetzliche Vertrauensschutzregelung über das Jahressteuergesetz aufgenommen werden. Sie soll Kooperationen und die Weitergabe von Mitteln von gemeinnützigen Organisationen untereinander vereinfachen.
Quelle: FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung vom 05.09.2019