Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG

Das BMF hat sein Schreiben vom 07.06.2010 (BStBl I S. 588) zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG überarbeitet.

Die Grundsätze gelten für alle offenen Fälle und ersetzen das BMF-Schreiben vom 07.06.2010 (BStBl I S. 588).

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 8 – S-2285 / 19 / 10002 :001 vom 06.04.2022