Berufsausübungsgesellschaften: Neue Versicherungspflicht ab 01.08.2022

Am 01.08.2022 tritt eine umfassende Änderung des anwaltlichen Berufsrechts in Kraft. Für Berufsausübungsgesellschaften gibt es wichtige Neuerungen bei der Berufshaftpflichtversicherung. Die BRAK hat dazu Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) veröffentlicht.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe treten zum 01.08.2022 umfassende Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts in Kraft. Einer der Kernpunkte der Reform ist, dass Berufsausübungsgesellschaften dann auch selbst Träger berufsrechtlicher Pflichten sein werden und ein eigenes besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) erhalten.

Die FAQ beantworten unter anderem die Fragen, ob sich künftig neben einzelnen Berufsträgern auch alle Berufsausübungsgesellschaften absichern müssen, in welcher Höhe die Versicherung abzuschließen ist und was passiert, wenn eine Gesellschaft unterversichert ist.

Mit der Versicherungspflicht für ausländische Berufsausübungsgesellschaften in der Rechtsform der LLP im Speziellen befassen sich Zimmermann/Dörne in der in Kürze erscheinenden Ausgabe der BRAK-Mitteilungen.

Quelle: BRAK, Mitteilung vom 20.04.2022