Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber steht für Sie jedes Jahr eine wichtige Pflicht an: die Meldung des digitalen Lohnnachweises an die Berufsgenossenschaft (BG). Für das Jahr 2024 endet die Frist am 16. Februar 2025. Diese Meldung bildet die Grundlage für die Berechnung Ihres Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Damit Sie die Meldung korrekt und fristgerecht abgeben können, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
✅ Wer muss den Lohnnachweis abgeben?
Alle Unternehmen, die im Jahr 2024 Angestellte beschäftigt haben, sind zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises verpflichtet. Hierzu zählen:
- Vollzeit- und Teilzeitkräfte
- Aushilfen und Minijobber
- Auszubildende
Wichtig: Unternehmen, die 2024 keine Angestellten beschäftigt haben, sind von der Meldung befreit.
📊 Welche Angaben sind erforderlich?
Für die Berufsgenossenschaftsmeldung benötigen Sie:
- Arbeitsentgelte: Melden Sie die im Jahr 2024 gezahlten Löhne und Gehälter pro Beschäftigtem – jedoch höchstens bis zur Entgeltgrenze von 96.000 € pro Person.
- Anzahl der Beschäftigten: Erfassen Sie alle Mitarbeitenden, einschließlich Aushilfen, Auszubildenden und Teilzeitkräfte.
- Geleistete Arbeitsstunden: Geben Sie die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden Ihrer Belegschaft an.
🛡️ Warum ist die BG-Meldung wichtig?
Die Berufsgenossenschaft nutzt Ihre Angaben, um den Beitrag zur Unfallversicherung zu berechnen. Diese Versicherung schützt Sie und Ihre Mitarbeitenden vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Wer die Frist versäumt, riskiert:
- Schätzungen durch die BG, die häufig zu höheren Beiträgen führen.
- Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen.
💻 So geben Sie den Lohnnachweis ab
Die Meldung erfolgt digital über das externe Meldeportal „sv.net“ oder über ein zertifiziertes Lohnabrechnungsprogramm. Eine Meldung per Post oder Fax ist nicht zulässig.
📅 Frist: 16. Februar 2025 – rechtzeitig handeln!
Reichen Sie Ihre Meldung spätestens bis zum 16. Februar 2025 ein, um Schätzungen oder Nachforderungen zu vermeiden.
💡 Tipps für eine reibungslose Meldung:
- Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnungsdaten sorgfältig.
- Dokumentieren Sie die übermittelten Daten für Ihre Unterlagen.
- Halten Sie Ihre BG-Mitgliedsnummer bereit.
📝 Fazit:
Die BG-Meldung ist eine jährliche Pflicht, die jedoch schnell und unkompliziert digital erledigt werden kann. Durch eine fristgerechte Abgabe sichern Sie sich eine korrekte Beitragsberechnung und vermeiden Unannehmlichkeiten.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum 16. Februar 2025 und bleiben Sie mit Ihrer Berufsgenossenschaftsmeldung auf der sicheren Seite!
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