Berwertungsrecht: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1. Januar 2016

Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2016

In der Anlage gibt das BMF gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 22. April 2015 veröffentlichten Sterbetafel 2010/2012 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2016 anzuwenden sind.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 7 – S-3104 / 09 / 10001 vom 02.12.2015