Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2016
In der Anlage gibt das BMF gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 22. April 2015 veröffentlichten Sterbetafel 2010/2012 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2016 anzuwenden sind.