Besteuerung: Aruba, Barbados und Bermuda von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete gestrichen

Am 17.05.2019 hat der Rat beschlossen, Aruba, Barbados und Bermuda von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke zu streichen.
Die EU-Liste ist Teil der derzeitigen Bemühungen um die Unterbindung der Steuervermeidungund die Förderung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns wie Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und internationaler Standards gegen die Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung.Die Liste wurde im Dezember 2017 erstellt und liegt in Anlage I der vom Rat angenommenen Schlussfolgerungen vor. Nach einer eingehenden Überprüfung der Umsetzung der Verpflichtungen, die die an diesem Prozess beteiligten Drittländer und -gebiete eingegangen sind, wurde sie im März 2019 überarbeitet.

Barbados hat sich auf hoher politischer Ebene verpflichtet, die Bedenken der EU, dass es seine schädlichen Steuervergünstigungsregelungen durch eine Maßnahme mit ähnlicher Wirkung ersetzt hat, auszuräumen, während Aruba und Bermuda ihre Verpflichtungen nunmehr umgesetzt haben. Zugleich ist Bermuda nach wie vor verpflichtet, auf die Bedenken der EU im Bereich der kollektiven Geldanlagen einzugehen. Infolgedessen werden Barbados und Bermuda aus Anlage I der Schlussfolgerungen gestrichen und in deren Anlage II aufgenommen, in der Länder und Gebiete aufgeführt sind, die ausreichende Verpflichtungen zur Reform ihrer Steuerpolitik eingegangen sind; Aruba wird hingegen völlig aus beiden Anlagen gestrichen.

Folglich stehen nunmehr noch 12 Länder und Gebiete auf der Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete: Amerikanisch-Samoa, Belize, Dominica, Fidschi, Guam, die Marshallinseln, Oman, Samoa, Trinidad und Tobago, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu.

Die Arbeit an der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete ist ein dynamischer Prozess. Der Rat wird die Liste 2019 weiterhin regelmäßig überprüfen und aktualisieren, hat jedoch von 2020 an längere zeitliche Abstände (zwei Aktualisierungen pro Jahr) gefordert.

Quelle: Rat der EU, Pressemitteilung vom 17.05.2019