Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 15. April 2020
Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern und Grenzgängern wurde mit der Republik Österreich am 15. April 2020 die in der Anlage beigefügte Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, zuletzt geändert durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010, unterzeichnet.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 3 – S-1301-AUT / 20 / 10002 :001 vom 16.04.2020