Besteuerung von virtuellen Währungen und Token

Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token steht kurz vor der Veröffentlichung. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32192) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31924) mit. Sie weist darauf hin, dass das geltende Steuerrecht auch für Gewinne aus Geschäften mit solchen, auch als Kryptowährungen und Kryptoassets bekannten Werten gilt. Das vor der Veröffentlichung stehende amtliche Schreiben setze kein Recht, sondern lege es aus. Über den ebenfalls erfragten Umfang der Steuereinnahmen im Zusammenhang mit Kryptowerten kann die Regierung nach eigener Aussage keine Angaben machen, da Einkünfte in der Einkommensteuer in der Regel keinen einzelnen Wirtschaftsgütern zugeordnet würden.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.09.2021