Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1. Januar 2020

Das BMF gibt gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 5. November 2019 veröffentlichten Sterbetafel 2016/2018 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden sind.

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Quelle: BMF, Schreiben IV C 7 – S-3104 / 19 / 10001 :003 vom 02.12.2019