Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung

Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2017

Das BMF gibt in der Anlage gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 20. Oktober 2016 veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden sind.

 Anlage zu § 14 Absatz 1 BewG

Quelle: BMF, Schreiben IV C 7 – S-3104 / 09 / 10001 vom 04.11.2016