Das Bundesministerium der Finanzen hat am 08.12.2025 (IV C 6 – S 2170/00015/002/094) ein neues, umfassend aktualisiertes BMF-Schreiben zur Bewertung von Tieren nach § 6 Absatz 1 Nr. 1 und 2 sowie § 6 Absatz 2 und 2a EStG veröffentlicht.
Es ersetzt das bislang maßgebliche Schreiben vom 14. November 2001 (BStBl I S. 864).
1. Anwendungsbereich
Das Schreiben gilt:
- für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, unabhängig von Rechtsform und Gewinngröße,
- auch für Betriebe mit Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), z. B. Pferdezucht-, Futtertier- oder Mastbetriebe,
- und ist bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sinngemäß anzuwenden.
Damit wird klargestellt: Die Bewertungsregeln sind betriebsformneutral anzuwenden, also sowohl bei Bilanzierern als auch bei Einnahmen-Überschussrechnern.
2. Zeitlicher Anwendungsbereich
- Erstmals verpflichtend für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2025 beginnen.
- Optional bereits früher anwendbar (mit Ausnahme der Rn. 31 bis 33).
- Die Grundsätze zu § 6 Abs. 2 und 2a EStG gelten auch rückwirkend für Wirtschaftsjahre vor dem 01.01.2026.
Für frühere Wirtschaftsjahre bleibt im Übrigen das alte Schreiben von 2001 weiterhin gültig.
3. Bilanzänderung / Bilanzberichtigung
Bilanzänderungen sind möglich, § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG.
Einschränkungen:
- Bei vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr ist eine Berichtigung dann ausgeschlossen, wenn für einen Teil des Betriebsjahres die zugehörige Steuerfestsetzung nicht mehr geändert werden kann (§ 4 Abs. 2 Satz 1 EStG).
4. Neuer Bewertungsmaßstab
Das Schreiben bringt eine Neuausrichtung der Viehbewertung:
- aktualisierte Richtwerte nach Tiergattung, Nutzungsart und Alter,
- erneute Präzisierung zur Abgrenzung Umlaufvermögen vs. Anlagevermögen,
- Anwendung der Grundsätze zur Teilwertabschreibung und Bewertungsobergrenze (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG).
Die vollständig überarbeiteten „Richtwerte für die Viehbewertung“ sind als Anlage Bestandteil des BMF-Schreibens.
Dies betrifft u. a.:
- Milch- und Mutterkühe
- Mast- und Ferkelschweine
- Legehennen, Junghennen, Masthähnchen
- Pferde (Zucht-, Sport-, Freizeit- und Nutztiere)
- Schafe, Ziegen
- Wild- und Weidetierhaltung
5. Zentrale Neuerungen im Überblick
| Bereich | Änderung |
|---|---|
| Richtwerte | vollständig aktualisiert, Anpassung an Marktpreise & Zuchtwerte |
| Umlauf-/Anlagevermögen | klare Abgrenzung statt allein Nutzungsdauer |
| § 6 Abs. 2 EStG | Sammelbewertung / Festbewertungen konkretisiert |
| § 6 Abs. 2a EStG | Ergänzungen zur Bewertung bei Tierbeständen mit hoher Fluktuation |
6. Praxishinweis
Für landwirtschaftliche Betriebe bedeutet dies:
- Inventur- und Bewertungsunterlagen aktualisieren
- neue Tierbewertungssystematik ab WJ 2026 verpflichtend anwenden
- Dokumentationsunterlagen für Betriebsprüfungen anpassen
Empfehlenswert ist eine frühzeitige Überprüfung der bisherigen Bewertungsansätze, insbesondere bei:
- Zuchtvieh mit hohen Marktwerten
- Pferdehaltung
- intensiven Mastbetrieben
7. Veröffentlichung
Das vollständige Schreiben inkl. Anlage „Richtwerte für die Viehbewertung“
steht auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung und wird im BStBl I veröffentlicht.