BFH: Anforderungen an den Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 17. August 2023 entschieden, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung den Steuerpflichtigen hinreichend darüber informieren muss, wie er den Einspruch elektronisch einlegen kann.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Steuerpflichtiger gegen einen Steuerbescheid Einspruch erhoben. Der Einspruch war per E-Mail eingereicht worden. Das Finanzamt hat den Einspruch als unzulässig zurückgewiesen. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen habe.

Der BFH hat die Entscheidung des Finanzamts aufgehoben. Er hat festgestellt, dass die Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat.

Leitsätze

  1. Erwähnt die Rechtsbehelfsbelehrung die elektronische Einlegung im Sinne des § 357 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), ist ein zusätzlicher Hinweis auf die Möglichkeit einer Einspruchseinlegung mittels E-Mail nicht erforderlich.
  2. Die Rechtsbehelfsbelehrung muss den Steuerpflichtigen hinreichend darüber informieren, wie er den Einspruch elektronisch einlegen kann. Dazu gehört zumindest die Angabe der erforderlichen Angaben und Unterlagen, die Art der Übermittlung und die technischen Voraussetzungen.

Fazit

Eine Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung muss den Steuerpflichtigen hinreichend darüber informieren, wie er den Einspruch elektronisch einlegen kann. Dazu gehört zumindest die Angabe der erforderlichen Angaben und Unterlagen, die Art der Übermittlung und die technischen Voraussetzungen.

Auswirkungen der Entscheidung:

Die Entscheidung des BFH ist zu begrüßen, da sie Rechtssicherheit schafft. Bisher war umstritten, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung einen zusätzlichen Hinweis auf die Möglichkeit einer Einspruchseinlegung mittels E-Mail enthalten muss. Der BFH hat nunmehr klargestellt, dass dies nicht der Fall ist.

Die Entscheidung des BFH hat folgende Auswirkungen:

  • Finanzämter müssen Rechtsbehelfsbelehrungen zur elektronischen Einspruchseinlegung so anpassen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Steuerpflichtige können sich darauf verlassen, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung den Einspruch auch dann als zulässig ansieht, wenn er per E-Mail eingereicht wird, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung die erforderlichen Angaben und Unterlagen, die Art der Übermittlung und die technischen Voraussetzungen enthält.

Konkrete Auswirkungen im vorliegenden Fall:

Im vorliegenden Fall war der Einspruch des Steuerpflichtigen zulässig. Die Rechtsbehelfsbelehrung hat den Steuerpflichtigen hinreichend darüber informiert, wie er den Einspruch elektronisch einlegen kann.