BFH: Erbfall nach italienischem Recht

Leitsatz

Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben.

Erbschaftsteuer beim Erbfall nach italienischem Recht

Quelle: BFH, Urteil II R 39/19 vom 17.11.2021