BFH: Erledigungsstreit, Mindestinhalt eines Protokolls 

Der Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Dezember 2023, Aktenzeichen X B 1/23, behandelt mehrere wichtige Aspekte im Zusammenhang mit einem Erledigungsstreit und dem Mindestinhalt eines Protokolls in einem finanzgerichtlichen Verfahren. Die wesentlichen Punkte des Beschlusses sind:

  1. Verfahrensfehler bei Erledigungsstreit: Ein Verfahrensfehler liegt vor, wenn das Finanzgericht (FG) die Erledigung in der Hauptsache feststellt, obwohl eine Erledigungserklärung unwirksam war und der Rechtsstreit fortzusetzen gewesen wäre. Dies bedeutet, dass das FG nicht einfach die Erledigung des Verfahrens feststellen kann, ohne zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine solche Erledigung tatsächlich vorliegen.
  2. Protokollierung von Hinweisen: Wenn das FG in einer mündlichen Verhandlung oder einem Erörterungstermin einen Hinweis erteilt, muss der konkrete Inhalt dieses Hinweises zumindest in gestraffter Form protokolliert werden. Nicht protokollierte Hinweise gelten grundsätzlich als nicht erteilt. Dies stellt sicher, dass die Beteiligten und gegebenenfalls auch höhere Instanzen nachvollziehen können, welche Hinweise das Gericht gegeben hat.
  3. Kostenentscheidung im Erledigungsstreit: Stellt das FG fest, dass die Erledigungserklärungen wirksam waren und der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, bleibt die ursprüngliche Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bestehen. Für den Erledigungsstreit selbst ergeht eine weitere Kostenentscheidung. Dies bedeutet, dass über die Kosten für das Verfahren bis zur Erledigung und für den Erledigungsstreit selbst gesondert entschieden wird.

Der Beschluss verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen Protokollierung in finanzgerichtlichen Verfahren und stellt klar, dass das Gericht die Wirksamkeit von Erledigungserklärungen genau prüfen muss, bevor es eine Erledigung der Hauptsache feststellt. Darüber hinaus wird betont, dass für unterschiedliche Verfahrensabschnitte (Verfahren bis zur Erledigung und Erledigung