BFH: Inländische Anschlusstransporte bei einem Schifffahrtsunternehmen

Leitsatz

Einkünfte aus der Beteiligung eines Schifffahrtsunternehmens an einer inländischen Mitunternehmerschaft, die nationale Anschlusstransporte insbesondere per Bahn organisiert und abwickelt, sind nach dem Schifffahrts-DBA mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong nicht von der inländischen Besteuerung freigestellt.

Quelle: BFH, Urteil I R 1/19 vom 13.04.2022