📄 BFH, Urteil VI R 12/23
🔗 Quelle: Bundesfinanzhof
Kernaussage des Urteils
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 29.04.2025 klargestellt:
Wer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Hauptwohnsitz allein lebt, muss keine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nachweisen.
Damit stärkt das Gericht die Rechtsposition von Steuerpflichtigen mit Ein-Personen-Haushalt am Lebensmittelpunkt.
Hintergrund: Doppelte Haushaltsführung und Nachweispflichten
Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort unterhält, kann die dadurch entstehenden Mehraufwendungen steuerlich geltend machen – z. B. Miete, Heimfahrten oder Verpflegungsmehraufwand (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG).
Voraussetzung ist u. a., dass am Lebensmittelpunkt ein eigener Hausstand besteht und dieser finanziell mitgetragen wird – das gilt bisher insbesondere dann, wenn Steuerpflichtige z. B. bei den Eltern wohnen oder sich den Hausstand mit anderen teilen.
BFH: Kein Nachweis bei Alleinlebenden erforderlich
Im entschiedenen Fall unterhielt der Kläger am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung und hatte am Lebensmittelpunkt einen eigenen Haushalt, in dem er allein lebte.
Das Finanzamt erkannte die doppelte Haushaltsführung nicht an, da es keinen Nachweis für eine finanzielle Beteiligung an den Haushaltskosten am Hauptwohnsitz sah.
Der BFH widerspricht dieser Auffassung:
Bei einem Ein-Personen-Haushalt stellt sich die Frage nach einer finanziellen Beteiligung nicht, weil der Steuerpflichtige ohnehin alleiniger Träger aller Kosten ist.
Ein zusätzlicher Nachweis sei in solchen Fällen nicht erforderlich, solange der Haushalt tatsächlich existiert und privat genutzt wird.
Bedeutung für die Praxis
Dieses Urteil bringt eine erhebliche Erleichterung für viele Arbeitnehmer, die:
- allein in ihrer Hauptwohnung leben (z. B. in der eigenen Wohnung oder gemieteten Wohnung),
- aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten,
- die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen möchten.
✅ Der bisher in der Praxis oft geforderte formelle Nachweis einer Kostenbeteiligung entfällt bei Ein-Personen-Haushalten.
✅ Damit reduziert sich der bürokratische Aufwand bei der Geltendmachung der doppelten Haushaltsführung deutlich.