BFH, Pressemitteilung Nr. 68/25 vom 23.10.2025 zum Urteil IX R 24/24 vom 12.08.2025
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG nicht gewährt wird, wenn ein bestehendes Einfamilienhaus abgerissen und durch ein neues Einfamilienhaus ersetzt wird. Entscheidend ist, dass kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.
Sachverhalt
- Klägerin war Eigentümerin eines vermieteten Einfamilienhauses
- Abriss des noch funktionsfähigen, aber sanierungsbedürftigen Altbaus im Juni 2020
- Ersatzneubau eines ebenfalls single-house Mietobjekts ab Juli 2020
- Antrag auf Sonderabschreibung nach § 7b EStG
→ vom Finanzamt abgelehnt
→ Klage erfolglos → Revision ebenfalls ohne Erfolg
Die Entscheidung des BFH
Der BFH bestätigte die Auffassung der Finanzverwaltung:
➡ § 7b EStG verlangt eine Vermehrung des Wohnungsbestands
➡ Bei Ersatz-Neubau bleibt die Anzahl der Wohnungen unverändert
➡ Ziel der Norm: Schaffung neuen Wohnraums im Rahmen der Wohnraumoffensive
Ein Abriss-Neubau erfüllt dieses Ziel nicht, wenn:
- von Beginn an ein 1:1-Ersatz geplant war
- Abriss und Neubau ohne zeitlichen Abstand zusammenhängen
- die Wohnungsanzahl identisch bleibt
Nur wenn Abriss und Neubau keinen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang aufweisen, kann eine Förderung denkbar sein.
Praxisrelevanz
Für Investoren und Vermieter:
🔸 Förderung nach § 7b EStG ausschließlich für echten Wohnraumzuwachs
🔸 Ersatzinvestitionen bleiben regelmäßig unbegünstigt
🔸 Projektplanung sollte frühzeitig steuerlich geprüft werden
Planungsbeispiele, die begünstigt sein können:
✔ Einfamilienhaus → Mehrfamilienhaus (zusätzliche Wohnungen)
✔ Brachfläche → Neubauprojekt
✔ Bestandsgebäude → Aufstockung / Anbau mit Mehr-Wohneinheiten
💡 Praxis-Tipp
Förderung sichern, indem Abriss und Neubau getrennt geplant und wirtschaftlich unabhängig voneinander gestaltet werden — nur in echten Ausnahmefällen relevant, aber möglich.
Fazit
📌 Sonderabschreibung nur bei Wohnungsmehrung
📌 Ersatzneubauten ohne Bestandszuwachs bleiben unbegünstigt
📌 Frühzeitig steuerliche Beratung einbinden
Quelle: Bundesfinanzhof
✅ Übersichtsgrafik: Wann ist die Sonderabschreibung nach § 7b EStG möglich?
SCHAFFUNG ZUSÄTZLICHEN WOHNRAUMS?
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Nein Ja
Ersatzneubau ohne Neubau schafft
Wohnungsmehrung weitere Wohnungen
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❌ Keine § 7b ✅ § 7b möglich
Sonderabschreibung (sofern weitere
Voraussetzungen
erfüllt sind)
✅ Praxis-Checkliste für Immobilieninvestoren
| Kriterium | Ja = Begünstigt ✅ | Nein = Nicht begünstigt ❌ |
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| Entsteht zusätzliche Wohnfläche (Anzahl Wohnungen)? | ☐ | ☐ |
| Baumaßnahmen sind Teil eines Neubauvorhabens? | ☐ | ☐ |
| Keine unmittelbare Verbindung zu Abriss eines einzelnen Wohnobjekts? | ☐ | ☐ |
| Bauantrag nach gesetzlichen Fristen für § 7b gestellt? | ☐ | ☐ |
| Neubau wird entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet? | ☐ | ☐ |
💡 Ergebnis: Nur wenn die ersten beiden Kriterien erfüllt sind, lohnt sich eine tiefergehende Prüfung von § 7b EStG.