BFH klärt: Energiepreispauschale muss über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden

In einem aktuellen Beschluss vom 29. Februar 2024 (VI S 24/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine wichtige Klarstellung zur Geltendmachung der Energiepreispauschale getroffen. Diese Entscheidung betrifft zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund der steigenden Energiepreise auf die Unterstützung durch die Energiepreispauschale angewiesen sind, diese jedoch nicht direkt von ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

Der Weg zur Energiepreispauschale

Laut dem BFH ist die Energiepreispauschale, sofern sie nicht durch den Arbeitgeber ausgezahlt wurde, vom Arbeitnehmer im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für das Jahr 2022 durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Dies bedeutet, dass betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Anspruch auf die Pauschale haben, aber diese nicht automatisch erhalten haben, aktiv werden müssen, um die Unterstützung zu erhalten.

Was tun, wenn das Finanzamt nicht reagiert?

Sollte das Finanzamt der Festsetzung der Energiepreispauschale nicht nachkommen, weist der BFH darauf hin, dass der Anspruch nach Durchführung eines Vorverfahrens vor dem Finanzgericht eingeklagt werden kann. Dies bietet den Betroffenen einen rechtlichen Weg, um die ihnen zustehende Unterstützung zu erlangen.

Bedeutung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Diese Entscheidung des BFH unterstreicht die Bedeutung der Einkommensteuererklärung als Instrument zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Finanzamt. Für viele kann dies bedeuten, dass sie, sofern noch nicht geschehen, eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 einreichen müssen, um die Energiepreispauschale zu erhalten. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig vorbereitet und fristgerecht eingereicht werden, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Fazit

Der Beschluss des BFH vom 29. Februar 2024 bietet eine klare Richtlinie für die Geltendmachung der Energiepreispauschale. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die diese Pauschale noch nicht erhalten haben, sollten nun aktiv werden und ihre Einkommensteuererklärung für 2022 einreichen. Sollten Probleme bei der Festsetzung durch das Finanzamt auftreten, besteht die Möglichkeit, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung, dass die Unterstützung diejenigen erreicht, die sie benötigen.

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Quelle: Bundesfinanzhof