BFH klärt: Steuerabzug für Honorare ausländischer Künstler unterliegt strengen Voraussetzungen

In einem richtungsweisenden Urteil vom 25. Oktober 2023 (I R 35/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) wichtige Klarstellungen zur Frage des Steuerabzugs bei Honoraren ausländischer Künstler vorgenommen. Die Entscheidung betrifft die Praxis der Konzertdirektionen und Veranstalter, die im Inland Auftritte von professionellen Musik- oder Theaterensembles aus dem Ausland organisieren. Der BFH setzt damit neue Maßstäbe für die steuerliche Behandlung der Honorare beschränkt steuerpflichtiger Künstler und sorgt für eine Präzisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Kernpunkte des Urteils

  1. Gewinnerzielungsabsicht als entscheidendes Kriterium: Der BFH stellt klar, dass die Konzertdirektionen nicht allein mit der Behauptung, den Ensembles fehle es an der Gewinnerzielungsabsicht, weil sie ohne staatliche Zuschüsse nicht tätig werden könnten, von der Einbehaltung und Abführung der Steuer absehen dürfen. Vielmehr ist eine kommerzielle Ausrichtung der Auftritte im Inland maßgeblich.
  2. Vereinbarkeit mit Unionsrecht und Grundgesetz: Das Gericht bestätigt, dass das Steuerabzugsverfahren nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie ein sich gegebenenfalls anschließendes Haftungsverfahren gegenüber dem Vergütungsschuldner in ihrer für die Jahre 1996 bis 1999 maßgeblichen Ausgestaltung sowohl mit der unionsrechtlich verbürgten Dienstleistungsfreiheit als auch mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar sind.

Bedeutung für die Praxis

Das Urteil hat weitreichende Implikationen für Konzertdirektionen und Veranstalter, die ausländische Künstler für Auftritte in Deutschland engagieren:

  • Sorgfältige Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht: Veranstalter müssen nun eine detaillierte Prüfung der kommerziellen Ausrichtung der Engagements vornehmen, um die Voraussetzungen für den Steuerabzug korrekt zu beurteilen.
  • Rechtssicherheit: Die Entscheidung schafft Klarheit über die Anforderungen an den Steuerabzug und die Haftung im Zusammenhang mit der Vergütung beschränkt steuerpflichtiger Künstler und sorgt somit für eine erhöhte Rechtssicherheit.
  • Unionsrechts- und Verfassungskonformität: Die Bestätigung der Vereinbarkeit des Steuerabzugsverfahrens mit dem Unionsrecht und dem Grundgesetz stärkt das Vertrauen in die geltenden steuerlichen Regelungen und Verfahren.

Fazit

Das Urteil des BFH vom 25. Oktober 2023 liefert eine wichtige Orientierung für die steuerliche Praxis bei der Verpflichtung ausländischer Künstler. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer genauen Prüfung der steuerlichen Pflichten und bietet eine solide Grundlage für die Einhaltung der steuerrechtlichen Vorgaben. Veranstalter und Konzertdirektionen sind gut beraten, die Entscheidung in ihre Planungen einzubeziehen und gegebenenfalls ihre Verfahren anzupassen, um steuerrechtliche Risiken zu minimieren.

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Quelle: Bundesfinanzhof