BFH: Künstler in der Leistungskette – Umsatzsteuer

BFH, Urteil V R 25/17 vom 01.03.2018

Leitsatz

§ 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG a. F. setzt ebenso wenig wie Art. 52 Buchst. a MwStSystRL a. F. voraus, dass die Leistung höchstpersönlich erbracht wird. Die Vorschrift erfasst daher nicht nur die Leistung eines auftretenden Künstlers, sondern auch die einer sog. Gastspielagentur, die auftretende Künstler nicht vermittelt, sondern als eigene Leistung zur Verfügung stellt. § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG a. F. setzt zudem keine Leistungserbringung an Unternehmer voraus.

Quelle: BFH

V R 25/17 – Künstler in der Leistungskette