BFH: Tarifierung von Kälberhütten

BFH, EuGH-Vorlage VII R 25/20 vom 23.08.2022

  1. Setzt die Pos. 9406 KN zwingend voraus, dass ein vorgefertigtes Gebäude einen Raum zu allen Seiten vollständig umschließen muss?
  2. Für den Fall, dass Frage 1 verneint wird: Setzt die Pos. 9406 KN voraus, dass das vorgefertigte Gebäude groß genug ist, um einem durchschnittlich großen Menschen das Betreten zu ermöglichen und ist hierfür mindestens ein betretbarer Bereich in Stehhöhe für einen solchen Menschen erforderlich oder genügt auch eine Betretbarkeit in gebeugter Körperhaltung?

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte in einem Verfahren Zweifel an der Tarifierung von Kälberhütten als landwirtschaftliches Gebäude geäußert und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Hintergrund war die Frage, ob Kälberhütten, die nicht fest mit dem Boden verbunden sind, als bewegliche Wirtschaftsgüter anzusehen sind oder als landwirtschaftliche Gebäude, die einer besonderen tariflichen Begünstigung unterliegen. Der EuGH hat nun entschieden, dass Kälberhütten als landwirtschaftliche Gebäude gelten und somit einer tariflichen Begünstigung unterliegen können, sofern sie ihrer Art nach dauerhaft sind und eine Funktion erfüllen, die typischerweise landwirtschaftlichen Zwecken dient. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Kälberhütten und vergleichbaren Gebäuden in der Landwirtschaft.