BFH: Umsatzsteuerfreiheit der Beförderung von kranken und verletzten Personen

Leitsatz

Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung“ i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei.

Quelle: BFH, Urteil XI R 25/20 vom 24.08.2022